Hallo
Ich habe schon gesucht ob dieses Problem hier schon diskutiert wurde, habe aber nichts gefunden
Folgendes:
Der Schuldner ist durch einen RA vertreten.
RSB wurde am 26.04.2012 erteilt.
Der RA beantragt nun die Löschung sämtlicher Bekanntmachungen im Internet vor Ablauf der 6 Monate, da sich die VÖs geschäftsschädigend auswirken wenn er wieder gewerblich tätig werden will.
Er beruft sich auf die Internet-BekVO, da hier steht spätestens nach 6 Monaten.
Was meint Ihr dazu??