Hallo zusammen
Ich bin der glücklichen Lage von einer Kollegin ein Großverfahren mit im Moment mehr als 50.000.000,00 Euro geerbt zu haben (immerhin mittlerweile mehr aus 25 Aktenbände bzgl. der Hauptakte).
In dem Verfahren gibt es natürlich einen Gläubigerausschuss von dem nun eines der Mitglieder natürlich einen Vorschuss auf seine Tätigkeit in Höhe von 1 % der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters beantragt hat. In einer Sitzung des Gläubigerausschusses war man sich auch bereits herrlich einig, dass das für die Gesamtvergütung angemessen sein soll....
Jetzt bin ich zum einen der Meinung, dass ein Vorschuss nicht die maximale Vergütung beinhalten sollte und zum anderen bin ich darüber gestolpert, dass sich diese pauschale Berechnung (die wohl nach der von mir rausgekramten Kommentierung in einem solchen Ausnahmeverfahren zulässig ist) nicht nach der endgültigen Verwaltervergütung richten soll, sondern nach der vorläufigen.....
Hat da jemand vielleicht eine Idee oder Meinung für mich???
p.s. : das Verfahren läuft seit Mitte 2007 und wird wohl auch noch mindestens 6 Jahre dauern.