Hallo liebes Forum,
folgende Fallgestaltung gilt es zu begutachten:
Es soll ein Grundstück verkauft werden. Der Kaufvertrag liegt dem Familiengericht zur Genehmigung vor.
Eigentumer sind:
Vater zu 1/2
Erbengemeinschaft zu 1/2; diese besteht aus dem Vater, dem minderjährigen Kind des Vaters und dem volljährigen Kind des Vaters.
So weit so gut.
Nun ist im Vertrag vorgesehen, das der Erlös auf das Konto des Vaters zu zahlen ist.
Ist das korrekt? Müsste nicht die Hälfte des Erlöses auf ein Gemeinschaftskonto der Erbengemeinschaft oder ein Treuhandkonto gehen? Wäre es ok, wenn das Konto des Vaters (auch) treuhänderisch geführt wird? Dazu sagt der Vertrag allerdings nichts.
Vielen Dank für eure Meinung.
Alex