Hallo,
folgender Fall: Von einem Trio Rechtsanwalt-Finanzberater-Schuldner wurde ein Schuldenbereinigungsverfahren beantragt, das außergerichtlich die Summen- und Kopfmehrheit hatte. Um die Zustimmung der restlichen Gläubiger einzuholen, ist das gerichtliche SBP-V eingeleitet worden. Dabei ist der Hauptgläubiger,die Bank, umgefallen, so dass noch eine Kopf-, aber keine Summenmehrheit besteht.
Der Finanzberater hat folgende Vorschläge für die Lösung des Problems:
1. Den Antrag, über den noch nicht entschieden ist, zurückziehen und neuen Antrag, aber ohne den Hauptgläubiger einreichen, da hier Aussonderungsrecht wegen der Grundschuld gegeben ist. Damit würde die Summenmehrheit wieder erreicht.
2. Der Finanzberater stellt sich vor, das ganze Prozedere zu 1. unbürokratisch abzukürzen, indem aus dem derzeit vorliegenden SBP der Hauptgläubiger wegen seines Aussonderungssrechtes entfernt wird, um so wieder die Summenmehrheit zu erreichen.
Lässt sich dies realisieren ? Liegen hierzu gerichtliche Entscheidungen vor ? Hat jemand schon spezifische Erfahrungen mit diesen Möglichkeiten?