Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt.
Habe eine Tote, die jedoch ein Sparbuch mit einem Guthaben hat. Dieses würde für die Begleichung der Bestattungskosten reichen.
Jedoch weigert sich mein Nachlassgericht nun eine nachlassgerichtliche Ermächtigung für die Bank auszustellen, damit diese uns aus dem Guthaben die BEstattungskosten begleicht.
Stattdessen schlägt man mir vor, den Fiskus als Erben festzusetzen, an den ich mich dann wenden darf. Nachdem hier gefraht wurde ob ich damit einverstanden bin, hab ich natürlich laut NEIN gedacht und dies auch so zu Papier gebracht. FRage, was soll ich den Kolleginnen erzählen, damit diese "kooperieren"?
Sinngemäße Auszüge aus den beiden Schreiben:
eine nachlassgerichtliche Ermächtigung kann nicht erfolgen, da zu prüfen ist, ob ein die Beerdigungskosten übersteigender Nachlass vorhanden ist. (JA!)Falls nicht, dann könne die Erbenermittlung unterbleiben und die Verrechnung des Guthabens möglich.
Im nächsten Schreiben steht nun, dass beabsichtigt wird den Fiskus als Erben festzustellen. Ich könne dann die Forderung gegenüber dem Fiskus geltend machen.
Was haltet Ihr davon? Hat jemand einen Tipp?
Danke.
Nbg