öffentliche Beglaubigung der Ausschlagung

  • Also die Zeitangaben der Dame haben nicht so ganz gestimmt, sodass ich noch in der Frist war. Ich hab zwar bei dem Nachlassgericht angerufen, aber das hat nichts gebracht. Die sind aus allen Wolken gefallen, dass hier Bürgermeister beglaubigen können. Das hätte man noch nie gehört. Ich hab der Ausschlagungserklärung mal mit freundlichen Grüßen den Gesetzestext aus dem Link angehängt.

    Ist schon ein kleines bisschen ärgerlich irgendwie :daumenrun

  • Hallo,

    vielleicht ist die Frage total irrsinnig aber ich bin mir aktuell unsicher.
    Ich komme aus RLP und hier dürfen auch Gemeinden beglaubigen.

    Nun habe ich einen Beglaubigungsvermerk in dem die Unterschrift anerkannt wurde und dazu geschrieben wurde „Schriftprobe lag vor“.
    Finde leider nichts dazu, welchen Voraussetzungen es genau bedarf zur Anerkennung einer Unterschrift.
    Hatte jemand diesen Fall bereits? Ist die Ausschlagung so formwirksam?

    Des Weiteren habe ich eine Ausschlagende die eigentlich ihren Wohnsitz in den USA hat. Nun hat diese die Ausschlagung aber hier beglaubigen lassen bei einer Gemeinde. Ist das so möglich? Da nach § 4 Landesgesetz
    über die Beglaubigungsbefugnis vom 21. Juli 1978 RLP dies nicht den Wohnsitz darstellt.


    Vielen Dank.

  • Hi.

    Die Anerkennung der Unterschrift erfolgt durch den Unterzeichner, nicht durch den Bürgermeister. Dieser bestätigt nur, dass dies vor ihm geschehen ist. Eine Beglaubigung anhand einer Schriftprobe ist nicht möglich ("vor mir vollzogen"/"vor mir anerkannt"). § 40 BeurkG gilt hier gleichermaßen.

    § 4 BeglG RP spricht nicht ausschließlich vom Wohnsitz. Auch möglich ist der ständige Aufenthalt oder ständige Arbeitsplatz. Das ist genau so, wie mit der Zuständigkeit für die Ausschlagung. Wenn du in Koblenz wohnst, aber 8 Wochen Kur auf Rügen machst, kann von dir nicht verlangt werden, beim Nachlassgericht Koblenz die Ausschlagung zu erklären. ;) Es wäre gut zu wissen, warum eine Frau mit Wohnsitz in den USA vor Ort die Beglaubigung vornimmt. Ist sie kürzlich nach Deutschland gezogen? Macht sie Urlaub in D? Ist sie Au-pair?

  • ...


    Des Weiteren habe ich eine Ausschlagende die eigentlich ihren Wohnsitz in den USA hat. Nun hat diese die Ausschlagung aber hier beglaubigen lassen bei einer Gemeinde. Ist das so möglich? Da nach § 4 Landesgesetz
    über die Beglaubigungsbefugnis vom 21. Juli 1978 RLP dies nicht den Wohnsitz darstellt.


    Vielen Dank.

    Ich denke nicht, dass das die Wirksamkeit der Beglaubigung beeinträchtigt, sondern nur einen Verstoß gegen eine Ordnungsvorschrift darstellt, solange die Erklärung nur beim richtigen Erklärunsempfänger ankommt, so wie im Fall des § 2 III FamFG.

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