Hallo Miteinander
Kann mir bitte jmd. bei folgendem Problem helfen:
Selbständiges Beweisverfahren - Abrechnung nach BRAGO - mit drei Antragsgegnern.
Es wurde sich im Laufe der Zeit
mit Antragsgegner zu 1.) vom Mdt. selbst geeinigt
mit Antragsgegner zu 2.) durch uns verglichen
mit Antragsgegner zu 3.) ebenso verglichen.
Der Streitwert wurde im letzten Beschluss auf € 140.000,00 (entspricht den Mängelbeseitigungskosten brutto) festgesetzt, im Vergleich mit dem Antragsgegner zu 2.) wurde noch eine Zahlung des Antragstellers i. H. v. € 50.000,00 (Abzug Neu-für-Alt) an den Antragsgegner zu 2.) festgehalten.
Mein Chef besteht nun darauf, dass zwei Einigungsgebühren abgerechnet werden, jeweils aus € 140.000,00 und möchte zusätzlich noch für die Abrechnung bzgl. dem Antragsgegner zu 2.) die bezahlten € 50.000,00 als Mehrvergleich abrechnen.
Leider wurde im Vergleich Kostenaufhebung vereinbart, so dass ich nicht den hiesigen Rechtspfleger damit "belästigen" kann....
Ich hätte einfach aus € 140.000,00 eine Prozess-, Beweis-, Verhandlungs- und Einigungsgebühr genommen? Für mich besteht a) eine Angelegenheit und b) zählt die Zahlung des Antragstellers an den Antragsgegner doch auch unter "innerer Zusammenhang"?
Mir ist nicht bekannt, dass man in einem Verfahren mehrere Vergleichsgebühren abrechnen kann. Mein Chef bezieht sich auf NJW 2005, 2927 ff. - was jedoch in meinen Augen nicht einschlägig ist.
Hat jmd. damit Erfahrungen? Wäre euch sehr dankbar!
Schönes Wochenende und liebe Grüße,
Unna