Negative Feststellungsklage nach zweitem Debitoranschreiben eines IV?

  • Hallo zusammen,

    aufgrund des Smalltalks bin ich auf eine Frage gestoßen, die ich mir schon vor ein paar Jahren gestellt hatte, nunmehr noch interessanter finde, weil ich i dem Bereich arneite.

    Meine Frau hatte, da ein Buchladen insolvent geworden ist, vom IV ein Debitoranschreiben bekommen, in dem sie zur Zahlung aufgefordert wurde. Sie rief dort an und teilte mit, dass sie die Bücher nie bekommen hatte und die Bestellung storniert hatte, daher auch nicht zur Zahlung verpflichtet sei.

    Ein paar Wochen oder Monate später bekam sie wieder ein Debitoranschreiben.

    Ich habe mich damals gefragt, ob man da nicht eine negative Feststellungsjklage einreichen könne, da sich der IV ja eines Anspruchs berühmt hat, der ihm nicht zusteht.

    Ich frage mich heute, ob diese Wertung stimmt, insbesondere da ich mittlerweile weiß, dass der IV ja häufig auf die Angabe des Schuldners angewiesen ist, dass eine bestimmte Forderung besteht.

    Wie seht Ihr das? Könnte ein potentieller Anspruchsgegner eine negative Feststellungsklage gegen uns IV anstrengen, wenn wir Debitoranschreiben rausschicken? Oder übersehe ich hier etwas?

    Zur Beruhigung: Der Fall mit meiner Frau ist bereits längst abgeschlossen. Mir geht es um die Sache an sich und es liegt keine Rechtsberatung vor, wenn hier geantwortet wird...

  • Vielleicht geht es ja auch mit einer Kanone kleineren Kalibers, nämlich der Aufforderung mitzuteilen, dass Ansprüche nicht bestehen und entsprechend nicht geltend gemacht werden... ?

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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