mehrere Erinnerungen /sof. Beschwerde gg. KFB

  • Gegen den KFB (Kl. Erstattungsanspr. gg. Bekl.) wurde
    1. Erinnerung eingelegt wegen 140,00 EUR durch Kl.
    2. im Anschluss sofortige Beschwerde durch Bekl. wegen Insolvenzeröffnung über Bekl.-Vermögen

    Der sofortigen Beschwerde ist abzuhelfen und KFB aufzuheben.

    Muss ich jetzt noch irgendwie über die Erinnerung separat entscheiden, sprich Nichtabhilfebeschluss und dann an Richter vorlegen ?? Scheint mir irgendwie merkwürdig, da ich ja mit meinem zweiten Beschluss aufgrund der sofortigen Beschwerde den Beschluss schon aufgehoben habe.

    Ich steh auf dem Schlauch.. wer hat einen Tipp für mich?

  • 1. Erinnerung eingelegt wegen 140,00 EUR durch Kl.
    2. im Anschluss sofortige Beschwerde durch Bekl. wegen Insolvenzeröffnung über Bekl.-Vermögen


    Wieso wird denn über das später eingelegte RM zuerst entschieden?

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
    L E O N A R D O | D A | V I N C I

  • zeitliche Reihenfolge ist korrekterweise:

    per Fax ist sofortige Beschw. des Bekl. zu erst eingegangen. Sorry für die Verwirrung.
    Im Original sind dann beide RM am gleichen Tag bei Gericht eingegangen und verdreht eingeheftet.

  • 1. Erinnerung eingelegt wegen 140,00 EUR durch Kl.
    2. im Anschluss sofortige Beschwerde durch Bekl. wegen Insolvenzeröffnung über Bekl.-Vermögen


    Wieso wird denn über das später eingelegte RM zuerst entschieden?


    Woraus ergibt sich, dass die zeitliche Reihenfolge relevant ist? Beim Gundbuchamt z.b. ja, aber bei der Kostenfestsetzung? Gibt es da Ränge? Mir ist es egal, welches RM zuerst eingelegt wurde, wenn ich mehrere auf dem Tisch habe.

  • 1. Erinnerung eingelegt wegen 140,00 EUR durch Kl.
    2. im Anschluss sofortige Beschwerde durch Bekl. wegen Insolvenzeröffnung über Bekl.-Vermögen


    Wieso wird denn über das später eingelegte RM zuerst entschieden?


    Woraus ergibt sich, dass die zeitliche Reihenfolge relevant ist? Beim Gundbuchamt z.b. ja, aber bei der Kostenfestsetzung? Gibt es da Ränge? Mir ist es egal, welches RM zuerst eingelegt wurde, wenn ich mehrere auf dem Tisch habe.


    Du hast recht, daß es nach meiner Kenntnis keine Vorschrift gibt, die das vorschreibt. Ich hielt es dem Sachverhalt geschuldet. Letztlich ist die sof. Beschwerde ja auch vorher eingegangen, so daß dieser Punkt wohl nicht weiter problematisiert werden muß. Aber wieso wird über den Rechtsbehelf des Kl. (Erinnerung) nicht mehr entschieden? Auch wenn der KfB durch der Abhilfe der sof. Beschwerde aufgehoben wird, bleibt doch das Verfahren der Erinnerung noch offen. Sie mag jetzt evtl. unbegründet oder gar unzulässig sein. Darüber ist dann aber zu entscheiden - mit ggf. der entsprechenden Kostenfolge und ggf. einer vorherigen ZwVfg. an den Kläger.

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  • ... Auch wenn der KfB durch der Abhilfe der sof. Beschwerde aufgehoben wird, bleibt doch das Verfahren der Erinnerung noch offen. Sie mag jetzt evtl. unbegründet oder gar unzulässig sein. Darüber ist dann aber zu entscheiden - mit ggf. der entsprechenden Kostenfolge und ggf. einer vorherigen ZwVfg. an den Kläger.

    :daumenrau Das RSB dürfte wegen prozessualer Überholung entfallen sein, also Zwivfg. mit Gelegenheit zur Rücknahme, sonst Vorlage.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

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