Gegen den KFB (Kl. Erstattungsanspr. gg. Bekl.) wurde
1. Erinnerung eingelegt wegen 140,00 EUR durch Kl.
2. im Anschluss sofortige Beschwerde durch Bekl. wegen Insolvenzeröffnung über Bekl.-Vermögen
Der sofortigen Beschwerde ist abzuhelfen und KFB aufzuheben.
Muss ich jetzt noch irgendwie über die Erinnerung separat entscheiden, sprich Nichtabhilfebeschluss und dann an Richter vorlegen ?? Scheint mir irgendwie merkwürdig, da ich ja mit meinem zweiten Beschluss aufgrund der sofortigen Beschwerde den Beschluss schon aufgehoben habe.
Ich steh auf dem Schlauch.. wer hat einen Tipp für mich?