Hallo liebe Nachlasskollegen,
als GBrechtspfleger muss ich wieder mal ein Ehegattentestament auslegen:
"Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen Erben ein. Schlusserben des Längstlebenden sind unsere Kinder zu gleichen Teilen. Verlangt ein Kind nach dem Tod des Erstversterbenden den Pflichtteil, so sind dieses Kind und seine Nachkommen von der Erbfolge des Längstlebenden ausgeschlossen. Über das dadurch frei werdende Nachlassvermögen kann der Längstlebende frei von Todes wegen verfügen. Weiter bestimmen wir, dass unsere Tochter A Testamentsvollstreckerin sein soll."
Die EF ist verstorben. EM ist also Alleinerbe. Ich gehe davon aus, dass die Testaments-vollstreckung auch schon jetzt gelten soll und nicht erst nach dem Tod des EM. Seht ihr das auch so?
Danke schon mal!