Hallo,
hab hier ne Akte, in der der im Testament eingesetzte TV sich trotz mehrfacher Anfrage, ob er das Amt annimt, nicht rührt. Also er teilt gar nix mit.
Gemäß 2202 BGB kann ich ihn nur unter Fristsetzung auffordern die Annahme zu erklären mit der Wirkung, dass bei Fristversäumnis, das Amt als nciht angenommen gilt, wenn ein Beteiligter dies beantragt.
Da sich jedoch kein Beteiligter meldet, kann cih wohl nix machen, oder????
Wie komm ich an meine Kosten? Kann ich der einen Erbin (eine Adresse ist bekannt, obwohl sie rührt sich aber nicht) die Kosten in Rg stellen?
wem soll ich den Androhungsbeschluss über die Wertfestsetzung/Schätzung zusenden? Nur ihr?
Danke für Ideen....