Hallo, habe Probleme mit folgenden Sachverhalt:
Ein Herr X wird im KV bevollmächtigt für den bisherigen Eigentümer ein Grundpfandrecht mit § 800 ZPO zu bestellen.
Unter Vorlage dieser Vollmacht bewilligt Herr X sodann eine Grundschuld nebst § 800 ZPO, die auch im GB eingetragen wurde. Eine Eigentumsumschreibung ist nicht erfolgt.
Herr X ist aber in Wirklichkeit ein Herr Y, der sich unter Vorlage gefälschter Dokumente ausgewiesen hatte.
Nunmehr vollstreckt die Gläubigerin unter Vorlage der Grundschuldbestellungsurkunde nebst Vollmacht, wo Herr Y als Herr X aufgetreten ist. Ein Herr X existiert aber in Wirklichkeit garnicht.
Hättet ihr jetzt Probleme mit dem Titel als Vollstreckungsgrundlage?!
Ich habe dazu bislang nur im Kommentar zum BeurkG gefunden, dass die falsche Identifizierung eines unter fremden Namen auftretenen keinen wesentlichen Fehler der Beurkungsform darstellt (Winkler, BeurkG, 15. Aufl., § 10 Rn. 36). Der dort als Nachweis aufgeführte Aufsatz liegt mir aber leider nicht vor.