Iranisches Erbrecht - Geändert?

  • Mir liegt ein Erbscheinsantrag vor, der sich nach iranischem Recht richtet. Soweit alles klar, die Literatur half und ich wußte, was zu tun ist. Nun wies mich die Ehefrau des Erblassers darauf hin, dass sich das iranische Erbrecht dahingehend geändert haben soll, dass die Ehefrau nun -entgegen der vorherigen Rechtslage- auch unbewegliches Vermögen erben kann. Ferid/Firsching hat diese Änderung noch nicht eingearbeitet. Ein Anruf bei der hiesigen iranischen Botschaft bestätigte mir die Gesetzesänderung, Literatur in deutsch läge dort nicht vor. Von der deutschen Botschaft in Teheran erhielt ich nun den Gesetzestext (Zivilgesetzbuch - Erbrecht) in Englisch, der leider noch immer besagt, dass die Ehefrau lediglich beweglich Vermögen erbt.

    Kann mir jemand helfen? Gab es diese Änderung? Liegen Euch Texte o.ä. vor?

    :aufgeb:

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