Hallo zusammen,
Klage über 5000 EUR, später reduziert auf 3000 EUR, danach Gerichtstermin und anschließend Vergleich mit Kostenquotelung.
Jetzt beantragen beide Parteien Ausgleichung, der Kläger mit Terminsgebühr aus 5000 EUR.
Begründung: nach unbedingtem Klageauftrag führte der Klägervertreter Gespräche mit dem Beklagten, dadurch sei Terminsgebühr entstanden und hier festzusetzen.
Ok, die TG ist entstanden (Gespräche zur Vermeidung des Verfahrens, hierzu auch: BGH, Urt. v. 08.02.2007 - IX ZR 215/05).
Aber: Festsetzung im Kostenfestsetzungsverfahren? Dies war ja noch vor Rechtshängigkeit --> vorgerichtliche Kosten ?!