"Mit den Beteiligten wird der Versorgungsausgleich erörtert unter Berücksichtigung des den Beteiligten übersandten Entwurfes. Es besteht Einigkeit darüber, dass sämtliche Anwartschaften der Beteiligten geteilt werden sollen".
Gibt es dafür ne Einigungsgebühr???
Recht vielen Dank für Antworten
Petra