Einigungsgebühr für Versorgungsausgleich?

  • "Mit den Beteiligten wird der Versorgungsausgleich erörtert unter Berücksichtigung des den Beteiligten übersandten Entwurfes. Es besteht Einigkeit darüber, dass sämtliche Anwartschaften der Beteiligten geteilt werden sollen".

    Gibt es dafür ne Einigungsgebühr???

    Recht vielen Dank für Antworten

    Petra

  • Das ist ja gesetzlich so vorgesehen, daß alle Ansprüche geteilt werden.

    Wenn einige Ansprüche unter die Geringfügigkeitsklausel fallen, kann man solch eine Einigung schon mal durchziehen. Dann gibt es die Gebühr aber wohl nur aus diesem Wert, denke ich.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • "Mit den Beteiligten wird der Versorgungsausgleich erörtert unter Berücksichtigung des den Beteiligten übersandten Entwurfes. Es besteht Einigkeit darüber, dass sämtliche Anwartschaften der Beteiligten geteilt werden sollen".


    Ne, weicht nicht ab...also dann wohl keine EG:oops:..

    Schau sicherheitshalber noch mal in die Akte, ob vorher von einem der Beteiligten beantragt worden war, irgendetwas nicht auszugleichen oder der Vorschlag des Gerichtes das Ergebnis längeren Schriftverkehrs war. Vielleicht kriegst Du ja doch noch nen Eurofuffzig.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • "Mit den Beteiligten wird der Versorgungsausgleich erörtert unter Berücksichtigung des den Beteiligten übersandten Entwurfes. Es besteht Einigkeit darüber, dass sämtliche Anwartschaften der Beteiligten geteilt werden sollen".

    Ne, weicht nicht ab...also dann wohl keine EG:oops:..

    Schau sicherheitshalber noch mal in die Akte, ob vorher von einem der Beteiligten beantragt worden war, irgendetwas nicht auszugleichen oder der Vorschlag des Gerichtes das Ergebnis längeren Schriftverkehrs war. Vielleicht kriegst Du ja doch noch nen Eurofuffzig.

    Na ja der Scheidungsantrag wurde bereits 2009 eingereicht:eek:..dann ist der Antragsgegner seiner Auskunftspflicht nicht nachgekommen, dann wurde die Antragstellerin angehört, weil sie Kindererziehungszeiten angegeben hat, obwohl die Kinder vom Vater erzogen werden, daraufhin erging ein neuer Bescheid der DRV wonach die Kindererziehungszeiten beim Antragsgegner berücksichtigt wurden...da gibt es ganz viele Bescheide und Schreiben....aber ich denke , dass ich da nicht mal nen Euro für krieg...:mad:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!