Hallo!
Ich versuche gerade die Niederstgebotstheorie bei der Teilungsversteigerung einer Bruchteilsgemeinschaft zu verstehen.
Zunächst vorab: Kann man die Niederstgebotstheorie trotz aller Kritik noch als h.M. ansehen?
Nun zur eigentlichen Frage: Ich finde kein einfaches Beispiel in Lehrbüchern oder Aufsätzen, die eine Berechnung vornehmen, wenn es gar keine Gesamtbelastungen auf dem gesamten Grundstück gibt.
Vielleicht könnt ihr mir mit folgenden Beispielen weiterhelfen:
A (Anteil: 1/2) ist mit 100.000,00 EUR belastet
B (Anteil: 1/4) ist mit 40.000,00 EUR belastet
C (Anteil: 1/4) ist mit 80.000 EUR belastet
jeweils also nur der Miteigentumsanteil belastet, also kein Rangverhältnis der Belastungen untereinander.
Alle drei betreiben das Verfahren bzw. sind diesem beigetreten.
Es gibt keine Gesamtbelastungen, auch nicht aus vorgehenden Rangklassen.
Und hiervon noch abweichend als Variante:
Bsp. wie oben jedoch ist C unbelastet.
Bitte helft mir mit diesen Beispielen bei der Beseitigung meines Verständnisproblems. Welche Rechte bleiben jeweils bestehen? Gibt es einen Ausgleichsbetrag nach § 182 Abs. 2 ZVG?
Vielen Dank bereits im Voraus
Gruß
bullits