Titel ausreichend?

  • Im Grundbuch eingetragen sind zwei Parzellen, lfd. Nr. 1 und lfd. Nr. 2.

    Mir wurde eine notarielle Urkunde als Titel zur Versteigerung vorgelegt, in der sich der Eigentümer wegen einer Grundschuld über 49.000,00 EUR auf der Parzelle lfd. Nr. 2 der ZV unterworfen hat. Diese Urkunde wurde als vollstreckbare Ausfertigung nebst Klausel zugestellt. Weiter gibt es eine Nachtragsurkunde, in der richtig gestellt wurde, dass die Eintragung der Grundschuld über 49.000,00 EUR auf der Parzelle lfd. Nr. 1 erfolgen soll. Dies wurde wie folgt bewilligt und beantragt:

    "Der Eigentümer bewilligt und beantragt in das Grundbuch des in § 1 bezeichneten Pfandobjekts eine Buchhypothek zu den Bedingungen des § 2 Abs. 1 mit dinglicher Unterwerfungsklausel (§ 3) einzutragen .... ."

    Diese Nachtragsurkunde wurde als einfache Ausfertigung mit der ersten Urkunde verbunden und ebenfalls zugestellt. Es handelt sich aber nicht um eine vollstreckbare Urkunde.

    Ich bin mir absolut unsicher, ob der Titel nun für die Versteigerung so ausreicht. Insbesondere frage ich mich, ob ich ggf. noch eine vollstreckbare Ausfertigung der Nachtragsurkunde verlangen muss. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

  • Wurde denn die Klausel zeitlich nach der Nachtragsurkunde oder schon vorher aus- und zugestellt ?

    Die Nachtragsurkunde selbst hat ja keinen vollstreckungsfähigen Inhalt, sondern ist nur eine Berichtigung der ersten. War die Klausel schon vor der Berichtigung erteilt, muss m.E. eine neue Klausel bezogen auf das richtige Flurstück (bzw. die Berichtigungsurkunde) ausgestellt werden.

  • Die Reihenfolge ist folgende:

    Grundschuldurkunde: 13.02.2008
    Vollstreckungsklausel: 15.02.2008
    Nachtragsurkunde: 12.03.2008

    Zustellung der GS-Urkunde: 30.03.2012
    Zustellung der Nachtragsurkunde: 31.07.2012

  • Dann kann sich die Klausel ja nur auf die erste Urkunde beziehen und damit nicht auf den richtigen dinglichen Anspruch.
    Richtig wäre es m.E., die beiden Urkunden zu verbinden und eine Berichtigung der Klausel hinzuzufügen.

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