Hallo,
ich möchte einen Pfüb (Unterhalt) beantragen und 2 Drittschuldner (jeweils Banken) eintragen. Wegen meiner Vergütung habe ich verschiedene Möglichkeiten gefunden:
1. Für jeden Drittschuldner eine RA-Vergütungsabrechnung auf den jeweiligen SW, da ja auch für jeden DS gesondert ein Pfüb beantragt werden könnte.
2. Eine Geb. 3309 VV RVG aus dem addierten SW. § 22 ABs. 1 RVG
Was sagt Ihr?
Das nächste was ist gelesen habe: Wie berechnet sich der SW? Rückstand + Jahresbetrag oder Jahresbetrag?
Danke vorab.
Liane