Bräuchte mal eine kurze Rechenhilfe (Berufungsentscheidung):
- Kl. gegen Bekl. 1 und Bekl. 2 (werden vom gleichen RA vertreten)
- Streitwert "hins. Bekl. 1 -> 2.500 EUR" und "hins. Bekl. 2 -> 500 EUR
(nach LG so zu verstehen: Bekl. 1 war hins. 2000 EUR allein, und hins. 500 EUR gemeinsam mit Bekl. 2 beteiligt)
- Von den Kosten des Bekl. 2 trägt Kl. 77 %
Und wie soll das jetzt (am Beispiel Verfahrensgebühr) berechnet werden?
a) 1,6 aus 2000 EUR = 212,80 EUR davon 77 % = 163,85 EUR
und (?)
b) 1,6 + 0,3 aus 500 EUR = 85,50 EUR /2 (Kopfteile) = 42,75 EUR davon 77 % = 32,92 EUR
Wie soll man da eine VG festsetzen, teilweise nach Kopfteilen, und teilweise nicht?