Hallo liebe Kollegen,
nach mehrfachem Lesen im Zöller bin ich noch verwirrter als ich es vorher war..
Es ist eine einstw. Vfg. ergangen (Vfg.beklagter soll beauftragten Monteuren Zutritt zur Wohnung verschaffen zur Instandsetzung einer Gasleitung). Sollte kein Zutritt verschafft werden, wird zwangsweise Öffnung durch GVZ sowie Reparatur angeordnet. Der Sch. hat keinen Zutritt verschafft, so dass GVZ die Tür zwansgweise öffnen und anschließend reparieren ließ. Jetzt liegt mir der KFA vor in dem die RA-Kosten für die einstweilige Vfg. und auch die Vollstreckungskosten zur Festsetzung beantragt worden sind. Ich bin mir hinsichtlich der Zuständigkeit für die Festsetzung der Vollstreckungskosten (bis auf Zustellungskosten) nicht sicher, ob da nicht doch das Vollstreckungsgericht zuständig ist.
Für eure Hilfe wäre ich dankbar.