Ausschlagungsfrist ist abgelaufen

  • Hallo,
    ich habe eine kurze Frage in Nachlass: Erblasser x ist gestorben. Seine Kinder haben ausgeschlagen und seine Eltern auch. Nunmehr hat er drei Geschwister von denen zwei ausgeschlagen haben und einer nicht. Die Ausschlagungsfrist ist nun abgelaufen. Der Bruder wurde informiert, hat sich aber bis heute nicht gemeldet. Jetzt ist er doch grundsätzlich Erbe geworden. Was muss man jetzt machen? Kann man die Akte nach Ablauf der Frist weglegen? Und evtl. kommen dann noch Fragen der Gläubiger zu Forderungen und dann teilt man denen dann mit, dass Bruder x keine Ausschlagungserklärung abgegeben hat und daher nun Erbe ist?
    Vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen...

  • Ja, die Akte wird weggelegt.
    Sollten später Gläubigeranfragen eingehen, kann mitgeteilt werden, dass von X keine Erklärung eingegangen ist. Ich würde nicht soweit gehen zu sagen, dass X Erbe geworden ist.

  • :dito: Ich schreibe, dass bis auf X alle als mögliche Erben ermittelten Personen die Erbschaft ausgeschlagen haben, X daher Erbe geworden sein dürfte/als Erbe in Betracht kommt. Weise außerdem bei kritischen Fällen (wenn ich Zweifel an der Wirksamkeit einer Ausschlagung/Anfechtung habe) darauf hin, dass die Wirksamkeit der erklärten Erbausschlagungen/Anfechtungen bei Entgegennahme der Erklärung grundsätzlich nicht geprüft wird, sondern nur im Rahmen eines Erbscheinsantrages, wenn ein solches beantragt wird.

  • Ich mache es wie Mata :daumenrau

    Find´ ich gut.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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