Hallo, ich bin Neuling bei den Hinterlegungssachen und mein Vorgänger ist inzwischen pensioniert.
Ich sitze nun vor der Akte und weiß nicht, wie ich diese "beenden" kann, da es diesen Fall hier auch noch nicht gab (d.h. keine Musterakte):
Im Rahmen einer Teilungsversteigerung wurde ein Betrag von der Bank am Amtsgericht hinterlegt, da sich die Erbengemeinschaft nicht auf eine Auszahlung einigen kann.
Das Geld ist inzwischen überwiesen und ich habe die Zahlungsanzeige erhalten.
Kann ich die Akte nun einfach weglegen oder muss ich der Erbengemeinschaft (bestehend aus 7 Personen) in irgendeiner Form noch Mitteilung davon machen, dass das Geld von der Bank hier hinterlegt wurde?
Vom Hinterlegungsantrag der Bank wurde den Begünstigten (Erbengemeinschaft) damals Mitteilung gemacht.
Vielleicht weiß ja jemand Rat?!