Erbbaurecht und GbR

  • Erbbauberechtigt ist A, B und C in GbR.
    Zustimmung des Erbbaurechtsausgebers bei Veräußerung ist erforderlich.
    A verstirbt, wird beerbt von C und D, die GbR wird mit den Erben fortgeführt.
    Diese werden ins Grundbuch eingetragen, nehmen die Bezeichnung Frauen- GbR an und übertragen sodann das Eigentum von der Frauen GbR auf die von den gleichen Gesellschaftern neu gegründete Männer-Frauen GbR.
    Ist die Zustimmung des Erbbaurechtsausgebers für die letzte Übertragung erforderlich?

  • Zustimmung ist aus denselben Gründen notwendig, weshalb auch eine Auflassung (vgl. insoweit MünchKomm/Kohler § 873 Rn 23 m.w.N.) erforderlich ist. Es ist eine echte Veräußerung im Wege der Einzelrechtsübertragung an einen neuen Rechtsträger.

  • Nein, weil das ja nicht zutrifft. Die Frauen-GbR hat eben nicht einfach nur umfirmiert, sondern das Eigentum soll auf eine andere GbR übergehen, die derzeit aus denselben Gesellschaftern besteht wie die Frauen-GbR. Eindeutig eine andere GbR.

    Laut manchen OLG's ist so eine Fallgestaltung zwar realitätsfern, sie kommt aber doch immer wieder vor.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Und da kann man auch nicht auslegen, daß die GbR unterm Strich nur die Bezeichnung gewechselt hat?

    Wenn es so wäre, bräuchte man auch keine Auflassung. Man trägt ja keinen Rechtsübergang ein, wenn man von einer Namensberichtigung ausgeht. Bei personenidentischen OHGs und KGs hätte man auch keine Zweifel daran, dass es sich trotzdem um zwei verschiedene Gesellschaften handelt.

  • ... und es läßt sich auch nicht argumentieren, daß der Erbbaurechtsausgeber eigentlich nicht mehr belastet wird, als vorher, da ja die selben Personen hinter den Erbbauberechtigten bleiben?

  • Ich kann natürlich nicht ausschließen, dass ein OLG oder der BGH das alles ganz anders sieht, aber wenn die Sache mit der Rechtsfähigkeit der GbR einen Sinn haben soll, würde ich meinen, dass zwei verschiedene GbRs - wie hier ganz eindeutig vorliegend - letztlich zwei verschiedene Rechtspersönlichgkewiten sein müssen, völlig egal, aus welchen Personen sie bestehen mögen. Und damit sind wir bei der Zustimmungspflicht.

    Der Vergleich hinkt zwar ein bisschen, aber bei zwei GmbH's kommt doch auch keiner auf die Idee, es handle sich in Wahrheit um eine Umfirmierung statt um eine Auflassung, nur weil der einzige Gesellschafter beider GmbH's identisch ist.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Man sollte sich der um sich greifenden Seuche, die sich auf das Funktonieren des Denkapparats auswirkt, sobald irgendwo am Horizont eine GbR auftaucht, möglichst entziehen.

    Am Zustimmungserfordernis kann kein Zweifel bestehen. Es besteht auch dann, wenn natürliche Personen an eine aus ihnen bestehende Personengesellschaft auflassen (Palandt/Bassenge § 12 WEG Rn. 4). Also besteht es auch, wenn eine Gesellschaft an eine andere mit identischem Gesellschafterbestand auflässt. Entscheidend ist jeweils alleine, dass es sich bei Veräußerer und Erwerber um verschiedene rechtsfähige Rechtssubjekte handelt.

  • Man sollte sich der um sich greifenden Seuche, die sich auf das Funktonieren des Denkapparats auswirkt, sobald irgendwo am Horizont eine GbR auftaucht, möglichst entziehen.

    Am Zustimmungserfordernis kann kein Zweifel bestehen. Es besteht auch dann, wenn natürliche Personen an eine aus ihnen bestehende Personengesellschaft auflassen (Palandt/Bassenge § 12 WEG Rn. 4). Also besteht es auch, wenn eine Gesellschaft an eine andere mit identischem Gesellschafterbestand auflässt. Entscheidend ist jeweils alleine, dass es sich bei Veräußerer und Erwerber um verschiedene rechtsfähige Rechtssubjekte handelt.

    Hallo, wenn einer von zwei GbR-Gesellschaftern seinen Anteil zu 50% auf den Anderen und zu 50% auf einen Dritten überträgt und diese Beiden dann die Bezeichnung der GbR ändern benötige ich keine Zustimmung, richtig?

    Behandle ich das kostenmäßig als Eigentumswechsel?

    Ein Vorkaufsrecht nach BauGB besteht ja nicht bei GbR-Anteilen (es ist auch ein Grundstück betroffen)?

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