Dauer Haftpflichtversicherung

  • Ich hab hier ein etwas spezielles Problem, hoffe aber dennoch auf eure Hilfe :)
    Ich habe hier ein größeres Insolvenzverfahren, dass aufgrund diverser Schwierigkeiten zwar bereits schlussgerechnet ist, Schlusstermin hat auch stattgefunden, aber eine Aufhebung des Verfahrens kann sich noch um ein paar Jahre verzögern. Nun soll eine Verteilung an die Gläubiger stattfinden, wobei noch Rückstellungen einbehalten werden müssen, unter anderem für die Haftpflichtversicherung des Insolvenzverwalters für dieses Verfahren (Aufversicherung). Meinerseits wurde dies zunächst moniert. Problem ist hier jedoch, dass der Insolvenzverwalter selbst in Insolvenz ist und wenn ich das richtig sehe, auch kein Rechtsanwalt mehr ist. Insofern besteht wahrscheinlich keine grundsätzliche Versicherung mehr. Meine Frage nun: Ist die Versicherung tatsächlich noch nötig? Masse, die zur Verteilung ansteht, beträgt rund 500.000,- €, entsprechend wurde die Versicherung auf diese Summe abgeschlossen. Die Argumentation des Verwalters ist, dass ja auch bei der Verteilung noch was schief gehen könnte. Eure Meinungen?

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

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