Möglicherweise habe ich das etwas überspitzt ausgedrückt. Wenn man mit halbwegs guten Gründen über die Anfechtung reden kann, dann entsteht der von mir genannte Eindruck nicht.
Beispiel:
Der Insolvenzverwalter trägt vor, der Beklagte habe die Zahlungsunfähigkeit des nachmaligen Insolvenzschuldners schon deswegen erkannt, weil der Insolvenzschuldner ihm gegenüber die Zahlungen eingestellt habe. Denn auf die seit mehr als drei Wochen fällige und angemahnte Rechnung vom ... sei keine Zahlung mehr erfolgt, bis dann die angefochtene Zahlung nach 6 Wochen floss.
Der Beklagte trägt dagegen vor (und belegt dies durch entsprechende Schreiben), dass es in der Vergangenheit ständige Praxis zwischen den Parteien gewesen sei, dass Rechnungen trotz Mahnung erst nach 4-5 Wochen bezahlt wurde, er habe dies eben hingenommen, weil der Insolvenzschuldner ein so wichtiger Kunde gewesen sei.
M.E. würde keiner bei uns im Senat hier auf die Idee kommen, dass der Insolvenzverwalter unberechtigt klagt - selbst wenn er im Ergebnis vielleicht verlieren würde. Ich meine andere Fälle, ein paar davon habe ich ja schon mal im einem anderen Thread skizziert. Also keine Scheu davor, sich bis zu uns durchzukämpfen :D. Wir korrigieren Entscheidungen der Landgerichte in beide Richtungen und sind m.E. (aber insoweit bin ich natürlich "befangen") weder Insolvenzverwalter-feindlich noch Gläubiger-feindlich (sondern nur eigenwillig ;)).
Nur ab und zu gibt es eben Abgründe, und wenn uns der zu sehr angähnt, dann sprechen wir es eben auch mal an und aus.
Zwei Beispiele dazu:
Edit: Fallbeispiele gelöscht, da die Fälle, wie das nachfolgende Posting zeigt, identifizierbar war.
Soche Sachen gehen in die oben genannte Richtung.
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH