Hallo !
Hinterlegt werden soll ein Teilbetrag aus einer Bürgschaftsurkunde, die Ansprüche des Vermieters gegen die Mieterin sichern sollte.
Nach den einschlägigen Threads scheint mir dies immer an der mangelnden Zustimmung des Vermieters gescheitert zu sein.
Diese habe ich jedoch.
Kann ich nun annehmen bzw. was benötige ich noch ?
Die Bank hat eine Kopie der Bedingungen für das Avalgeschäft beigefügt und hinterlegt als Vertreterin der Hauptschuldner = Mieterin.