Hallo ihr,
ich habe hier eine Akte, bei der der Anwalt zum geladenen Termin gegangen ist und dafür (zurecht) eine Terminsgebühr geltend macht. In diesem Termin wurde aber auch über ein anderes Verfahren gesprochen, was auch so protokolliert wurde. Nun macht der Anwalt auch für dieses Verfahren eine geringe Terminsgebühr geltend, obwohl zu diesem Verfahren keine Ladung erfolgte. Im Grunde ging es ja nur um das erste Verfahren. Nun die Frage: Kann er tatsächlich zwei TG für beide Verfahren geltend machen? Habe keine Entscheidung dazu gefunden
Danke schonmal