Mal ne ganz ganz dumme Frage:
Seit dem 1.9.2012 ist ja bekanntlich die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung in Kraft getreten. MÜSSEN diese vom Gl./Gl.-Vertr. benutzt werden, oder besteht hier auch weiterhin kein Formular-Zwang (sprich: auch zB in Word selbst erstellte Anträge dürfen wie gehabt verwendet werden?)?