Hallo zusammen!
Ich habe eine kurze Frage zum Beginn der Verzinsung:
Verzinsung ab Eingang des Antrages gem. § 104 I 2 ZPO.
Nur zur Klarstellung für mich: Gemeint ist der Eingang bei dem zuständigen Gericht, nicht wahr? Habe einen KfA, der von einem anderen Gericht an uns weitergeleitet wurde...
Schon mal Danke für die Bemühungen!