Aufgebot der Nachlassgläubiger trotz ersichtlicher Überschuldung des Nachlasses

  • Hallo,

    dem Nachlasspfleger sind zwei Gläubiger bekannt, welche er aus dem Nachlass teilweise befriedigen würde. Dazu möchte er das Aufgebotsverfahren zum Ausschluss übriger Nachlassgläubiger beantragen.

    Ist es überhaupt möglich, noch ein Aufgebotsverfahren zu beantragen, obwohl ersichtlich ist, dass der Nachlass bereits bei Antragstellung schon überschuldet ist oder müsste er dann nicht Nachlassinsolvenz anmelden? :confused:

    Danke für Eure Antworten :D

    chili09

  • :)Hallo,
    du musst ein Aufgebotsverfahren gem §§ 1970 BGB, 454 ff FamFG zum Zwecke der Ausschließung von Nachlassgläubigern und den Erlass eines Schließungsbeschlusses durchführen.
    Auf die Nachlassmasse kommt es nicht an.
    Der Antragsteller hat dem Antrag ein Verzeichnis der bekannten Nachlassgläubiger beizufügen. Nachlassgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlass geltend zu machen. Im Aufgebotstermin dann Erlass eines Ausschließungsbeschlusses.
    Alles viel Scheiberei, aber nicht besonders schwierig.:)

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