Juten Tach!
Ich bitte um Rat und Erhellung zu folgendem Sachverhalt:
Im Grundbuch eingetragen ist eine Erbengemeinschaft, bestehend aus A, B und C. Weiterhin ist in Abt. II ein Insovermerk bzgl. des B eingetragen. Nun beantragt die Kommune die Eintragung einer Zwhyp wg. öffentlicher Lasten. Bin der Meinung, dass der Antrag zurückzuweisen wäre, da Vollstreckungsverbot bzgl. des B und eine Eintragung nur zu Lasten der Miterben ausscheidet. Danke Euch schon jetzt!
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!