Ausl. jur. Person verklagbar? (Ltd., BV etc.)

  • Einen schönen guten Samstag Mittag,

    habe eben einen interessanten Artikel zur Entscheidung des BGH (VII ZR 370/98) gelesen, dass eine ausländische jur. Person (hier eine BV, holländisches Gegenstück zur GmbH) auch hier in Deutschland klagen kann.

    Nun fiel mir eine kleine Wissenslücke auf:

    Wonach richtet sich nochmal die rechtliche Möglichkeit eines Deutschen (!), eine ausländische Gesellschaft (Ltd. oder z.B. die BV) an ihrem deutschen (!) Geschäftssitz verklagen zu können?

    Beispiel:

    Verbraucher V wohnt in A-Stadt

    verklagt

    X Ltd. mit deutschem (Neben-) Sitz in B-Stadt

    auf XXX €


    Ltd. in Deutschland verklagbar? Warum?

    AG B-Stadt zuständig? Warum?



    Ich wünsche euch einen recht guten Rutsch und vorab ein schönes Wochenende!

  • Guckst Du nach Gerichtsstand in ZPO.
    Da gibt es den des Erfüllungsortes oder Niederlassung.
    Evtl. IPR wegen Anknüpfung, aber bei in Deutschland geschlossenen Verträgen bei deutscher Rechtswahl und einer Niederlassung in Deutschland, da kommt man schon auf einen deutschen Gerichtsstand und Zuständigkeit deutscher Gerichte.

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