Hallo,
ich habe einen Antrag vorliegen auf Bestellung von zwei Ergänzungspflegern zur Vertretung zweier minderjähriger Geschwister in einer Erbauseinandersetzung. Ein Elternteil befindet sich auch in der Erbengemeinschaft.
Es soll sich über Geld und Gegenstände auseinandergesetzt werden. Laut Antrag bestehen erhebliche Differenzen zwischen den Erben und die Eltern möchten mit der Bestellung der Ergänzungspfleger aus der Schusslinie. Sie wollen sich nichts nachsagen lassen oder verklagt werden. Was auch immer...
Jedenfalls habe darauf hingewiesen, dass dies nicht notwendig ist. Die Auseinadersetzung ist insoweit die Erfüllung einer Verbindlichkeit und die Eltern ihre Kinder verteten können.
Ist das richtig oder kann ich die Ergänzungspflegschaften anordnen zur Sicherung des Weltfriedens, oder gibt es eine andere Möglichkeit, z.B. nachlassrechtlich?
Liebe Grüße
t315