Ich bin mir gerade nicht sicher, ob ich eine Zwangsversteigerung aus Rangklasse 5 betreiben darf, wenn meine Forderung schon an einem anderen Grundstück per Sicherungshypothek gesichert ist.
Der Schuldner hat sechsstellige Gewerbesteuer-Rückstände. Ihm wurde Stundung der Forderung in Form von monatlicher Ratenzahlung eingeräumt. Zur Absicherung wurde auf dem weniger belasteten seiner beiden Hausgrundstücke eine Sicherungshypothek eingetragen.
Nun ist der Schuldner verzogen, Raten will er nicht mehr zahlen, beide Grundstücke stehen zum Verkauf.
Es spricht doch nichts dagegen, dass ich zunächst das Grundstück, an dem wir nicht gesichert sind, versteigern lasse, oder?