Verfahrenspflegerbestellung Pflicht?

  • Das sehe ich auch so wie Cromwell. Zumal ein "Nachlassergänzungspfleger" - oder wie auch immer man ihn nennen will - dann ja auch materiellrechtliche Befugnisse hätte, die aber beim eigentlichen Nachlasspfleger bleiben sollen und daher im Verfahren über die Genehmigung eines Rechtsgeschäfts auch gar nicht benötigt werden. Die Kompetenzen eines Verfahrenspflegers im Genehmigungsverfahren (rechtliches Gehör für die Erben und Zustellungsvertreter gem. § 41 III FamFG) reichen m. E. völlig aus.

    :gruebel:Wieso sollten dem "Nachlassergänzungspfleger" materiellrechtliche Befugnisse zustehen, wenn ihm nur die Vertretung der Erben z.B. im Genehmigungsverfahren XY übertragen wird.
    Alles eine Frage der Zuweisung eines ( nur ) verfahrensrechtlichen Wirkungskreises.

  • Das mag zwar von Deinem OLG gedeckt sein, erscheint mir aber gleichwohl nicht zutreffend, weil es sich insoweit um einen bekannten und nicht um einen unbekannten Erbprätendenten handelt. In Deinem Fall ist nämlich nur ungewiss, wer von mehreren bekannten Erbprätendenten letztlich Erbe ist. Hier sind nach meiner Ansicht nur diese bekannten Erbprätendenten anzuhören und für eine Verfahrenspflegerbestellung ist demzufolge kein Raum.

  • Guten Tag,

    ich hänge mich hier mit einer Frage an.

    Die NL- Pflegerin reicht eine Liste der von ihr ermittelten Erben ein. Ein Erbscheinsantrag liegt noch nicht vor, da noch Urkundsnachweise fehlen.

    Da dringend Geld benötigt wird und im Nachlass unbebauter Grundbesitz ist , zu dem ein Interessent gefunden wurde, der einiges über dem Wertgutachten bietet ,soll Grundbesitz jetz schon verkauft werden.

    Genügt die Zustellung des Beschlusses an alle Erben laut Liste der NL- Pflegerin , oder kann man einen Verfahrenspfleger bestellen und an diesen zustellen ?

    Gibt es Rechtsprechung dazu ? Was heißt unbekannte Erben . Kann ich nur dann von bekannt ausgehen, wenn der Erbschein erlassen wurde?

  • Ich würde dennoch einen Verfahrenspfleger bestellen.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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