Vergleich ohne Bescheid

  • Hallo,

    mal wieder eine dumme Frage zum Thema Inkasso und Vollstreckung:

    Die Forderung ist 20 Jahre alt und der Schuldner hat gem 850 kein Geld.

    Vor kurzem wurde die Sache nach jahrelanger Ruhe angemahnt.

    Ich bat zunächst um die Vorlage des Vollstreckungsbescheids und bot einen Vergleich an.

    Ich bekam eine verkleinerte, offenbar digital gespeicherte bzw. überarbeitete Kopie und die Zusicherung der Inkassofirma, keine weiteren Forderungen nach Zahlung geltend zu machen.

    Meine Bitte auf Übersendung des entwerteten Titels wird ignoriert.

    Ohne Titel (Original) aber keine Forderung, oder?

  • Das Original bekommst du doch erst, wenn du die Forderung bezahlt hast, bzw. bei Vergleich dann die Vergleichsforderung.

    Oder wurde der Betrag schon bezahlt und das Inkassounternehmen hat anstatt der entwerteten Originalausfertigung nun eine digitale Kopie geschickt?

    Das geht natürlich nicht! Der Schuldner hat einen Herausgabeanspruch hinsichtlich der entwerteten Ausfertigung nach Erfüllung des Titels.

    Wenn die Forderung nach 20 Jahren angemahnt wird, kann man auch von Verwirkung sprechen und sich entsprechend berufen, oder?

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