Löschung im Schuldnerverzeichnis wg. "falschem" Haftbefehl

  • Hallo!

    Ich habe folgenden Fall vorgelegt bekommen:

    Gläubiger reicht den Haftbefehlt mit der Bitte um Kenntnisnahme zurück mit folgendem Vermerk:

    "Wie erst jetzt bekannt wurde, hat die Schuldnerin am 17.08.2012 beim Gerichtsollvollzieher die e.V. abgegeben. Das Vermögensverzeichnis liegt mir inzwischen vor."

    Der Haftbefehl wurde mit Antrag vom 25.09.2012 (somit deutlich nach Abgabe der e.V.) beantragt, da die Schuldnerin zu dem auf den 11.09.2012 bestimmten Termin nicht erschien. Der HB wurde am 01.10.2012 erlassen.

    Jetzt legt mir die Geschäftsstelle das zur Löschung im Schuldnerverzeichnis vor. Meines Erachtens kann ich hier aber nicht löschen. Die Forderung besteht ja weiterhin, lediglich der Haftbefehl war fehl am Platz.

    Ich tendiere anstelle der Löschung zur Richtervorlage weils ja den Haftbefehl angeht.:nixweiss:

    Wie ist eure Einstellung hierzu?

  • Ein Grund für die vorzeitige Löschung gem. § 915a Abs. 2 ZPO liegt nicht vor.

    Ri-Vorlage (bei uns würde das wahrscheinlich als Antrag auf "Aufhebung" des HB ausgelegt)

    Nach Aufhebung des HB durch den Ri, ordnet dann der RPfl die vorzeitige Löschung an.

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