Hallo,
ein Schuldner verweigert die Abgabe der e.V. mit der Begründung, der Ladung sein keine Abschrift des Vollstreckungsbescheides beigefügt gewesen. Ist ein Haftbefehl zu erlassen?
Hallo,
ein Schuldner verweigert die Abgabe der e.V. mit der Begründung, der Ladung sein keine Abschrift des Vollstreckungsbescheides beigefügt gewesen. Ist ein Haftbefehl zu erlassen?
Der Ladung an den Schuldner fügt der Gerichtsvollzieher je ein Überstück des Auftrages und der Forderungsaufstellung sowie den Vordruck des vom Schuldner auszufüllenden Vermögensverzeichnisses und eine dahingehende Belehrung bei.
Es ist nicht erforderlich, daß eine Kopie des Vollstreckungsbescheids beigefügt wird. Der haftbefehl ist zu erlassen.
Der Haftbefehl kann nicht einfach erlassen werden. Anscheinend wurde ein Widerspruch eingelegt, über den zu entscheiden ist, auch wenn man zu dem Ergebnis kommt, dass er unbegründet ist.
Sorry, im Eingangsposting musste es "Vollstreckungsauftrag" heißen. Hierzu hat der BGH wie folgt geurteilt (BGH 27.01.2011 - I ZB 96/10):
"Der Anspruch des Schuldners auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und auf ein faires Verfahren (Art. 3 Abs. 1 GG) gebieten es, ihm mit der Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eine Abschrift des Vollstreckungsauftrages zu übermitteln. Der Schuldner hat ein berechtigtes Interesse, durch eine Abschrift des Auftrages Kenntnis von dessen Inhalt zu erlangen. Auf diese Weise wird er in die Lage versetzt, seine Interessen im Zwangsvollstreckungsverfahren wahrzunehmen".
Somit darf kein Haftbefehl erlassen werden, wenn der Ladung keine Abschrift des Auftrages beilag.
Antrag ist aber nicht Titel; im Übrigen ist der Titel ja auch schon zugestellt
Von "Antrag" ist aber keine Rede und der Titel als solcher ist kein Vollstreckungsauftrag.
Darüber entscheidet immer noch der Richter, ob der HB erlassen wird. Vorher muss über den Widerspruch entschieden werden.
Sehe ich genauso, auch in der Reihenfolge.
Meines Erachtens wäre auch zuerst der Widerspruch zurückzuweisen und dann Vorlage an den Richter zu verfügen
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!