Guten Abend in die Runde!
Kann/darf eine Veröffentlichung unter http://www.insolvenzbekanntmachungen.de, die einmal veröffentlicht wurde, später geändert werden, so dass der ursprüngliche Text nicht mehr zu sehen ist? Erscheint mir irgendwie merkwürdig, da zu Zeiten, als noch in der Zeitung veröffentlicht wurde, auch nix mehr hätte rückgängig gemacht werden können. In dem speziellen Fall wurde veröffentlicht, dass der Verwalter wg. schwerer Zerwürfnisse entlassen wurde. Davon findet man heute nichts mehr in der Veröffentlichung. Vermute mal, dass der Verwalter dagegen vorgegangen ist. Die Papierform des Beschlusses zeigt natürlich immer noch, dass der Verwalter wg. schwerer Zerwürfnisse entlassen wurde. Was einmal in Papierform in alle Welt verschickt wurde, kann ja nicht mehr eingesammelt werden.
Gruß vom Landei
Kann/darf Veröffentlichung korrigiert werden?
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Landei -
31. Oktober 2012 um 20:57
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Ja, es geht. Wenn ich etwas falsches veröffentlicht habe, dann kann ich das dort löschen.
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Wenn Du also z.B. versehentlich ein falsches Datum für den Prüfunstermin veröffentlich hast, kannst Du den nach zwei Tagen ändern und belässt es bei der gleichen Veröffentlichung? Und jemand, der dann in den Tagen davor in die Veröffentlichung geschaut hat, hat dann Pech gehabt, weil er die Veröffentlichung ja möglicherweise nicht noch mal aufmacht, da er den Inhalt ja vermeintlich kennt?
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Wenn etwas falsch veröffentlicht wurde, dann wird es noch einmal richtig veröffentlicht. Dies gilt dann ja als Zustellung.
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