Ich habe folgendes Problem:
Im Kostenfestsetzungsbeschluss wurden die Kosten der II. Instanz festgesetzt, allerdings im Tenor versehentlich nicht das Urteil des LG aufgeführt, sondern das des AG. Nun wurde deswegen Erinnerung eingelegt, aber ist das nicht ein Fall des § 319 ZPO?
Danke für Eure Hilfe!