Hallihallo...
ein Kollege von mir hat mich nach meiner Meinung zu einem Fall gefragt und ich kanns leider auch nicht beantworten.
Der Fall ist folgender:
Die Kanzlei A hat durch RA X im Januar 2004 Klage eingereicht. RA X verließ dann Kanzlei A im August 2004 und ging zu Kanzlei B. Das Verfahren hat er mitgenommen und bei der neuen Kanzlei weiterbearbeitet. Nach dem Kanzleiwechsel des RA X wurde von dem Mandant eine neue Prozessvollmacht auf die neue Kanzlei ausgestellt.
Die Frage ist nun, ob sich die RA-Vergütung nach der BRAGO oder dem RVG richtet...
Hatte schon mal jemand so einen Fall oder eine gute Idee?
Vielen Dank im Voraus