• Eingetragen ist eine GbR mit der Bezeichnung "Grundstücksgemeinschaft K.D." bestehend aus jetzt 7 (eingetragenen) Gesellschaftern.
    Im vorliegenden Gesellschaftsvertrag - den 3 Altgesellschafter 1981 geschlossen haben - wurden 2 Gesellschafter einzeln zur Vertretung der Gesellschaft bevollmächtigt. Beide Gesellschafter sind aufgrund Anteilsübertragung nicht mehr an der Gesellschaft beteiligt.
    Bewilligt wird die Eintragung einer Dienstbarkeit durch einen der Bevollmächtigten.
    Müssen nicht alle neuen in die Gesellschaft eingetretenen Gesellschafter die Vollmacht bestätigen bzw. neu erteilen ?
    Was meint ihr dazu ?

    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben.

    2 Mal editiert, zuletzt von Sternensucher (5. November 2012 um 16:16) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Nach meiner Ansicht ist die Vollmachtgeberin sehr wohl die GbR und der BGH hat sich hier in seiner Formulierung lediglich -wenn auch eklatant- vertan, was bei dem vielen, bei dem sich der V. Zivilsenat in letzter Zeit vertut, aber auch nicht weiter ins Gewicht fällt.

    Wenn man davon ausgeht, dass es sich tatsächlich um eine Vollmachterteilung (= rechtsgeschäftliche Vertretung) und nicht um eine Geschäftsführerbestellung (organschaftliche Vertretung) handelt, ist die eigentliche Frage nach meiner Ansicht, ob die Vollmacht unabhängig von der Gesellschafterstellung der Bevollmächtigten erteilt wurde. Zur Klärung dieser Frage ist in erster Linie der Wortlaut der Vollmacht heranzuziehen, der oft ergeben wird, dass die Vollmacht "an die Gesellschafter" (!) A und B erteilt wurde. Aber auch wenn die Vollmacht insoweit schweigt, würde ich für den Regelfall davon ausgehen, dass die Vollmacht nur geltende soll, solange der Bevollmächtigte auch selbst Gesellschafter ist.

  • Hallo,

    ich schon wieder ;)

    Folgendes Problem:

    Die X-GbR vertreten durch ihre alleinigen und sämtlichen Gesellschafter A und B kauft von der Y GmbH § Co. KG eine Teilfläche eines Flurstücks. Soweit so gut.
    In der Urkunde tritt Gesellschafter A im eigenen Namen und auf Grund Vollmacht vom .. für Gesellschafter B auf. Von der GbR ist hier noch keine Rede. In dem Passus " Verkäufer verkauft Grundstück.. an " wird das erste Mal davon gesprochen, dass an die X-GbR bestehend aus den Gesellschaftern A und B verlauft wird. Die Gesellschaft wird durch sämtliche Gesellschafter vertreten. Die Beteiligten versichern, dass sie sämtliche Gesellschafter der GbR sind.

    Die Vollmacht an Gesellschafter B wurde durch A erteilt mit folgendem Wortlaut:
    " Der Erschienene (Gesellschafter A) erklärte:
    Die X-GbR bestehend aus Gesellschafter A und B beabsichtigt eine Teilfläche aus dem Flurstück A zu erwerben. Für eine Teilfläche aus dem Flurstück A eingetragen im Grundbuch von.. erteile ich Gesellschafter B folgende Vollmacht:
    Der Bevollmächtigte ist befugt in meinem Namen sowie im Namen der X-GbR alle Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, die sich auf den Kauf des vorstehend angegebenen Grundbesitzes beziehen [...]"

    Nachfolgend wird dann noch detailiert aufgeschlüsselt was er darf (Bewilligungen abgeben usw.)

    Ein Gesellschaftervertrag der GbR liegt nicht vor.
    Kann der eine Gesellschafter den anderen Gesellschafter im Namen der GbR einfach so bevollmächtigen? Grds. ist das doch im Gesellschaftervertrag bestimmt wie due GbR vertreten wird. Im Kaufvertrag steht drin, dass die GbR durch sämtliche Gesellschafter vertreten wird.

    Für eure Hilfe danke ich!

  • Ich verstehe das Problem nicht. Warum sollte bei einer Gesamtvertretung ein Gesellschafter den anderen Gesellschafter nicht dazu bevollmächtigen können, dass dieser für die GbR Erklärungen abgibt?

  • Gute Frage:strecker

    Ich weiss nicht wieso mir das komisch vorkommt.. mir war so als hätte ich das sonst immer in anderer Art und Weise vorgelegt bekommen.

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