Im Jahre 1994 wurde ein Briefrecht an die Genossenschaftsbank XY eG in Dorfhausen abgetreten. Etliche Jahre später wurde diese Bank dann auf eine andere Genossenschaftsbank in Musterstadt verschmolzen, wobei die andere Bank der übernehmende Rechtsträger war. Zudem wurde die Firma geändert, so dass das Recht heute der V-Bank Musterstadt-Dorfhausen eG, Musterstadt, zusteht.
Die V-Bank Musterstadt-Dorfhausen eG beantragt nun unter Vorlage der alten Abtretungsurkunde und des Briefes die Eintragung der Abtretung.
Mit Eintragung der XY eG, Dorfhausen, würde ich das GB unrichtig machen. Dies scheidet daher m.E. aus. Eintragen kann ich also wohl nur die heutige Rechtsnachfolgerin.
Ich frage mich aber, was ich - neben der Abtretung und dem Brief - dazu sonst noch brauche? Reicht ein bloßer Nachweis der Rechtsnachfolge nach § 32 Abs. 1 GBO aus?