Frage an die Forumsgemeinde:
Wie handhabt Ihr Zwangsverwaltungen, wenn mehrere selbständige Grundstücke betroffen sind? Immer und grundsätzlich sofort getrennte Verfahren oder je nachdem?
Bisher habe ich nur bei Wohnungseigentum sofort getrennt, bei Grundstücken erst mal in den Lageplan geschaut, kann das separat genutzt sein, liegen unterschiedliche
Belastung vor u.s.w. So würde ich nie ein Verfahren über die hinten liegende Gartenparzelle oder eine Vorgartenecke abtrennen.
Aber manchmal sieht man es eben nicht vorher: So habe ich für 2 selbständige Grundstücke, Haus-Nr. 24 und 26 aus der einzigen Belastung unter einem Aktenzeichen angeordnet und wollte erst nach dem Einleitungsbericht entscheiden, wie weiter verfahren werden soll. Schließlich kann ich vorher nicht wissen, ob es sich um getrennte Bauwerke oder um einheitlich überbaute und genutzte handelt.
Nun bekomme ich den Bericht des Institutsverwalters: zwei aneinander gebaute Mehrfamilienhäuser, völlig separat, je 4 bzw. 6 Einheiten, teilweise vermietet, teils Leerstand. Ich habe ihn sofort tel. gebeten, getrennte Konten für die Häuser 24 und 26 anzulegen, die Einkünfte separat zu verwalten und auch den angeforderten Vorschuss auf die Objekte aufzuteilen. Getrennt habe ich noch nicht.
Sein Kommentar: Das hätten Sie mir ja vorher sagen können...
Ich gebe zu, ich hätte die Möglichkeit der Trennung im Anordnungsbeschluss ankündigen können, hab ich aber nicht, er ist kein Anfänger.
Mich würde nun interessieren, wie das anderswo gehandhabt wird.