Hallo Zusammen!
Habe hier ein Verfahren, bei dem ich nicht recht weiter weiß und würde gern mal Eure Meinung dazu hören.
Verfahren endet mit einem Vergleich:
1. Beklagter zahlt an Kläger 3.000,-- €. Ratenzahlungsvereinbarung (Gesamtbetrag fällig bei Verzug).
2. Klägerin verpflichtet sich, die Kosten des Rechtsstreits erst nach vollständiger Erfüllung der festgesetzten Vergleichssumme geltend zu machen. Zahlungsmodalitäten wie bei Vergleichssumme.
3. ...
4. Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
5. ...
Klagepartei beantragt nun Kostenfestsetzung. Vergleichssumme ist sicher noch nicht erfüllt.
Ich bin nun unsicher, wie es weitergeht.
- Den KFB kann ich wohl erlassen, da passiert ja noch nichts.
- Ich hab aber überlegt, ob ich die vollstreckbare Ausfertigung rausgeben darf. Denn wenn der Kläger die in Händen hat, könnte er vollstrecken, da das Vollstreckungsgericht ja nichts von der Vereinbarung im Vergleich weiß. Die Beklagte müsste sich dann wieder gegen die Vollstreckung wehren.
- Oder hab ich evtl. ne qualifizierte Klausel nach § 726 ZPO? Die könnte ich aber wiederrum erst erteilen, wenn mir die Erfüllung der Vergleichssumme in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Form nachgewiesen ist. Ob das irgendwann überhaupt möglich ist, ist jetzt ja egal.
- Oder handelt es sich bei der Vereinbarung im Vergleich lediglich um eine Zahlungsmodalität und Vereinbarung im Innenverhältnis zwischen den Parteien, die mich jetzt gar nicht zu interessieren hat und alles läuft wie immer?