Hallo,
wir möchten eine Klage einreichen. Es geht im Klageantrag zu 1. um die Erklärung des Beklagten, dass eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch gelöscht werden kann und im zweiten Klageantrag um die Herausgabe des Grundstücks.
Ich würde als GW für den Antrag zu 1. den seinerzeitigen Kaufpreis nehmen. Aber beim Klageantrag zu 2., also die Herausgabe des Grundstücks, weiß ich nicht so recht. Kann mir da jemand einen Tipp geben?
Danke vorab.
LIane