Einigungsgebühr im familiengerichtlichen Zwangsgeldverfahren

  • Hallo, ich habe folgendes Problem:
    Im Familienverfahren ist im Hauptsacheverfahren der Umgang festgelegt worden.
    Weil dieser nicht eingehalten wurde, ist ein Zwangsgeld beantragt worden.
    Im OV-Verfahren fand ein Termin statt.
    Die RAin beantragt nun neben der 0,3 Verfahrens- und Terminsgebühr eine 1,0 Einigungsgebühr, weil im OV-Termin festgestellt wurde:
    "Daraufhin erklärt die Antragsgegnerin, sie sei grundsätzlich bereit, Umgang zu gewähren.
    Sie schlägt dem Antragsgegner vor,..... (geänderte Regelung zum Hauptsacheverfahren)".
    Kann im OV-Verfahren eine 1,0 Einigungsgebühr entstehen?.
    Danke.

  • Grds. kann in einem ZV-Verfahren (das ist das Ordnungsgeldverfahren ja) und auch in einem Umgangsverfahren eine EG entstehen (vgl. Anm. Abs. 5 S. 3 zu Nr. 1000 VV RVG). Für Weiterführendes: Gerold/Schmidt, RVG, 20. Aufl., Rn. 66 ff. zu Nr. 1000 VV.

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
    L E O N A R D O | D A | V I N C I

  • Frage mich nur , wo hier eine Einigung vorliegen soll, wenn der eine Elternteil dem anderen ( nur ) etwas vorschlägt, an was er sich sowieso zu halten hat.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!