Abwesenheitspflegschaft + Arbeitsverhältnis

  • ... es sollen Erklärungen zum Arbeitsverhältnis für einen , der unbekannten Aufenthalts ist, abgegeben werden.

    Kann dieses durch einen Abwesenheitspfleger erfolgen ?

  • Die Sachverhaltsdarstellung erscheint mir ein wenig arg dünn.

    Spontan würde ich das Arbeitsverhältnis aber schon als Vermögensangelegenheit i.S. von § 1911 BGB ansehen, zumindest wegen Arbeitslohn, falls die Frage darauf abzielte.

  • Hm...
    Ein Arbeitsverhältnis könnte aber auch als "höchstpersönliches" Recht anzusehen sein , welches logischerweise eng mit der Person verknüpft ist.
    So einfach scheint mir der SV nicht zu sein.
    Möglicherweise kann einer der Anwälte hier im Forum was zur Einordnung sagen.

  • ... der Bruder des Abwesenden hat mit dem Arbeitgeber bereits ausgehandelt, dass von einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu Zeit abgesehen werden soll, da der Abwesenden erhebliche Überstunden angesammelt hat, die abgebummelt werden können. Bald sind die Überstunden aber aufgebraucht und es soll ein Antrag gestellt werden, dass für die Dauer der Abwesenheit, die wahrscheinlich durch eine psychische Krise verursacht worden ist, von einer Kündigung abgesehen werden soll.

  • Kann man einen Abwesenden der allseits bekanntermaßen abwesend ist überhaupt wirksam kündigen?
    Arbeitsverhältnisse werden ja schriftlich durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag aufgelöst, gäbe es nun einen Abwesenheitspfleger hätte der Abeitgeber einen Adressaten für die Kündigung :gruebel: fraglich auf wessen Seite das Fürsorgebedürfnis liegt und in wessen Interesse so eine Abwesenheitspflegschaft nun wirklich ist. :confused:

  • Ich möchte das Thema nochmals aufgreifen.

    Mir liegt ein Antrag auf Bestellung eines Abwesenheitspflegers für einen Geschäftsführer vor,
    dessen Anstellungsverhältnis nach Bekanntwerden der Abwesenheit außerordentlich gekündigt wurde (Zustellung in der ehelichen Wohnung).

    Ich frage mich jetzt, ob man § 1911 BGB soweit fassen kann, dass hierzu auch die eventuelle Abwehr der Kündigung gehört,
    oder ob das ein zu persönlicher Bereich ist.

    Natürlich würde man mit der Bestellung des Pflegers, auch den Zugang der Kündigung erleichtern.
    Ich habe in Rechtsprechung und Literatur nichts zu der Frage, Abwesenheitspflegschaft und Arbeitsverhältnis gefunden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!