Nach meiner Ansicht besteht in einer Sache ein nicht rückwirkend behebbares Eintragungshindernis, so dass der Antrag des Notars zurückzuweisen ist.
Statt der sofortigen Zurückweisung habe ich jedoch den Notar formlos auf die Problematik hingewiesen, meine Ansicht begründet und rechtliches Gehör gewährt.
Nun teilt der Notar schriftlich mit, dass er anderer Auffassung ist und begründet seine Ansicht in dem Schriftsatz. Abschließend schreibt er:
"Sollte das Amtsgericht weiterhin bei seiner Auffassung bleiben, wird um Hergabe einer rechtsmittelfähigen Entscheidung respektive um Vorlage beim zuständigen Beschwerdegericht gebeten."
Da ich weiterhin bei miner Ansicht bleibe, werde ich nun zurückweisen.
Die Frage, die ich mir nun stelle, ist dazu, ob ich sodann gleich die Sache dem OLG vorlege, da der Schriftsatz des Notars ja quasi schon eine Beschwerde enthält, oder ob ich wie üblich nur die Zurückweisung mache und dann auf eine (neue) Beschwerdeschrift warte.
Was meint Ihr?