Guten Morgen,
ich bring es gleich auf den Punkt:
Das (volljährige) Kind einer Betreuten bittet um Genehmigung durch das Betreuungsgericht, dass ein beweglicher Gegenstand der Betreuten (es ist eindeutig durch Rechnungen etc. belegt, dass es ihr Eigentum ist) aus der Wohnung des (Ex-) Lebensgefährten geholt und zur Betreuten ins Heim gebracht werden darf.
Laut Aussage des Kindes weigert sich die Berufsbetreuerin dies zu tun.
Ist dies bereits ein pflichtwidriges Verhalten, so dass eine Weisung erteilt werden muss?